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Akkreditierungen

Akkreditierungsrichtlinien

Eine Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung und für Fachbesucher:innen.

Im Übrigen behält sich der Internationale Filmfest Braunschweig e.V., Neue Straße 8, 38100 Braunschweig (im Folgenden „Verein“ genannt) die weitere Überprüfung des Nachweises der journalistischen Tätigkeit oder Tätigkeit als Fachbesucher:in oder des Ausbildungs- oder Dienstnachweises vor. 

Ein Recht auf Akkreditierung besteht in keiner der Akkreditierungskategorien. 

A. Akkreditierungsvoraussetzung

Akkreditierungsanfragen werden nur innerhalb des offiziellen Antragszeitraums bearbeitet. Die Fristen werden auf den Internetseiten des Braunschweig International Film Festival veröffentlicht. Die Antragsstellung garantiert keine Akkreditierung. Der Veranstalter behält sich die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung eines Antrags vor. Die Presseakkreditierung erfolgt unentgeltlich. 

B. Presse-Akkreditierung

Eine Presse-Akkreditierung kann erhalten, wer seine journalistische Tätigkeit folgendermaßen nachweist:

1) Durch Vorlage von Namensartikeln, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind.

2) Durch Vorlage eines Impressums, in dem Sie als Redakteur:innen, ständige redaktionelle Mitarbeiter:innen oder Autor:innen genannt sind, und das zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als drei Monate ist.

3) Mittels eines Weblinks zu einer Online-Publikation, die in der jeweiligen Branchen-Community etabliert ist und eine angemessene Reichweite vorweisen kann. In Einzelfällen kann es separate ausführlichere Akkreditierungsregeln für Blogger:innen und einen separaten Status für Blogger:innen geben.

4) Inhaber:innen eines gültigen Presseausweises eines in- oder ausländischen Journalist:innenverbandes.

Wir weisen darauf hin, dass die alleinige Vorlage eines Presseausweises nicht automatisch hinreichend für eine Akkreditierung ist. Der Verein behält sich vor, weitere Nachweise zur Überprüfung der journalistischen Tätigkeit gemäß der Punkte 1.-4. anzufordern.

Der Verein behält sich des Weiteren vor, im Einzelfall zusätzlich die Vorlage eines Personaldokumentes mit Lichtbild anzufordern.

Hier gelangen Sie zur Presseakkreditierung.

C. Fachbesucher:innen-Akkreditierung

Diese Akkreditierung kann erhalten, wer den Nachweis über eine aktuelle professionelle Tätigkeit als Filmschaffende:r oder Vertreter:in der Filmindustrie, kultureller Institutionen oder anderer Filmfestivals erbringt. 

Zum Erhalt dieser Akkreditierungen ist die Entrichtung eines Entgeltes i.H.v. 40 Euro erforderlich. Die Entrichtung des Entgeltes ist nur vorab online möglich. Eine Übertragung der Akkreditierung ist nicht möglich. 

Hier gelangen Sie zur Fachbesucher:innen-Akkreditierung.

D. Fachbesucher:innen-Akkreditierung für Studierende 

Diese Akkreditierung richtet sich an Studierende filmbezogener Studiengänge. Erhalten werden kann diese von all jenen, die sich innerhalb ihres Studiums mit Film beschäftigen und dies durch Nachweise belegen können. 

Zum Erhalt dieser Akkreditierungen ist die Entrichtung eines Entgeltes i.H.v. 25 Euro erforderlich. Die Entrichtung des Entgeltes ist nur vorab online möglich. Eine Übertragung der Akkreditierung ist nicht möglich. 

Hier gelangen Sie zur Fachbesucher:innen-Akkreditierung für Studierende.

E. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vereins sowie die Datenschutzerklärung gelten ergänzend. Im Falle des Widerspruchs zwischen den Akkreditierungsrichtlinien und den AGB gehen zweitere vor. 

F. Datenschutz

Um sich zu akkreditieren, ist die Speicherung persönlicher Daten in der Festivaldatenbank „Eventival“ nötig. Wir versichern, mit Ihren Daten vertraulich und verantwortungsvoll umzugehen. Die personenbezogenen Daten, die Sie im Laufe der Online-Registrierung an uns weitergeben, werden wir ausschließlich zum Zwecke der Vorgangsabwicklung verwenden und speichern. Die Daten werden nur innerhalb des Unternehmens und in keinem Fall an Dritte weitergegeben.