KINEMA
Reglement für KINEMA Einreichungen
Ziel des Wettbewerbs
Das Filmfest ist Veranstalter des Deutsch-Französischen Wettbewerbs »KINEMA«. Es vergibt auf Grundlage einer Juryentscheidung einen Preis für einen künstlerisch herausragenden Film.
Der Preis hat zum Ziel:
- den Dialog zwischen filminteressierten jungen deutschen und französischen Erwachsenen im besonderen Rahmen eines Festivals zu ermöglichen,
- das gegenseitige Interesse an der jeweiligen Filmkultur zu fördern,
- junge Regisseurinnen und Regisseure zu unterstützen und sie in den Dialog zwischen jungen Deutschen und Franzosen einzubeziehen,
- öffentlichkeitswirksam auf den deutsch-französischen Austausch zwischen Niedersachsen und der Haute-Normandie aufmerksam zu machen.
Der Name »KINEMA« (ein Kunstwort aus cinéma und Kino) wird in Anlehnung an den gleichnamigen filmpädagogischen Austausch zwischen dem Land Niedersachsen und der Region Haute-Normandie gewählt. Der Wettbewerb wird unterstützt vom Land Niedersachsen, dem Deutsch-Französischen Jugendwerk, der Region Haute-Normandie und der Filmstiftung Pôle Image Haute-Normandie.
Der Preis
Der Preis besteht aus einer Statuette sowie einer Kopie des Gewinnerfilms mit deutschen bzw. französischen Untertiteln für den Festival- und Kinoeinsatz (Maximalwert 2000 Euro). Der Preis wird an den Regisseur/die Regisseurin verliehen.
Teilnahme und Einreichung
Um den Preis konkurrieren 6 bis 8 deutsch- und französischsprachige Debüt- oder Zweitwerke, die in Europa als Langfilme für den Kinomarkt produziert sein müssen (keine TV-Produktionen). Berücksichtigt werden Filme mit einer Mindestlänge von 70 Minuten. Es gibt keine Beschränkung auf ein Genre oder einen Inhalt.
Auswahl
Der Veranstalter beruft ein Auswahlgremium, das 6–8 Filme für den Wettbewerb nominiert. Erstaufführungen werden bevorzugt.
Aufführung, Anwesenheit des Filmteams
Filme, deren Originalsprache nicht deutsch ist, müssen deutsche oder englische Untertitel haben. Die deutschen Wettbewerbsbeiträge sollen dagegen mit französischen oder englischen Untertiteln aufgeführt werden. Der Veranstalter kann auf eigene Kosten Untertitel herstellen lassen.
Alle am Jugendpreis »KINEMA« teilnehmenden Filme werden zwischen dem 11. und 16. November zweimal aufgeführt. Dabei sollten alle Wettbewerbsfilme von jeweils mindestens einem Mitglied des Filmteams vorgestellt werden (Regisseur/ in, Produzent/in oder Hauptdarsteller/in). Nach Möglichkeit ist die Anwesenheit der Gäste auch für die Preisverleihung am Samstag, den 15. November, vorgesehen. Hotel- und Reisekosten übernimmt im üblichen Rahmen das Filmfest (alle Buchungen werden vom Filmfest vorgenommen).
Bestimmung des Gewinnerfilms
Der Veranstalter beruft eine Jury aus jungen Erwachsenen aus Deutschland und Frankreich im Alter von 16 bis 23 Jahren. Die Vorbereitung wird von einer fachkundigen Person aus dem Bereich Film durchgeführt, die auch den Juryvorsitz ohne Stimmrecht übernimmt. Die Jury begründet ihre Entscheidung schriftlich in einer kurzen zweisprachigen Begründung.
Verzicht auf Filmmiete
Eine Filmmiete wird für die ausgewählten Wettbewerbsfilme nicht gezahlt. Das Filmfest trägt jedoch die Kosten für die Ausrichtung des Wettbewerbs, für die Einladung, Anreise und Unterbringung der Gäste.
Reglement/Anmeldeformular
Dieses Reglement sowie das Einreichformular für Langfilme stehen als PDF-Datei zum Download bereit.